Torrent-Tauschbörsen
(Gastbeitrag Dr. Rainer Beck)
Durch eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes ist die Diskussion über sogenannte Torrent-Tauschbörsen wie etwa The Pirate Bay wieder ins Zentrum gerückt.
Generell müssen sich Nutzer dieser Plattformen in Acht nehmen. Denn anders als beim bloßen Streamen von Musik oder Filmen oder dem Herunterladen geschützter Werke von einem zentralen Server wird bei Torrents derjenige Teil der Datei, die bereits erfolgreich heruntergeladen wurde, gleichzeitig für alle (!) anderen Personen, die diese Datei ebenfalls laden, zur Verfügung gestellt.
Beim Stream stellt die Vervielfältigung des Werkes meistens bloß eine „flüchtige Vervielfältigung“ dar und bedeutet keinen Verstoß gegen fremde Verwertungsrechte. Beim bloßen Herunterladen von einem Server findet eine einmalige Vervielfältigung statt.
Dabei handelt es sich bereits um einen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz, der zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann.
Bei torrent-Downloads wird die Datei durch den Nutzer nicht nur einmal, sondern durch das gleichzeitige Hochladen für andere beliebig oft illegal zur Verfügung gestellt. Zusätzlich ist die IP-Adresse des Nutzers für jedermann im Internet sichtbar.
Es ist dadurch einfach den Nutzer zu identifizieren und ihn rechtlich zu verfolgen.
© Maximilian Petrowitsch und Dr. Rainer Beck, MMag.art.
Rechtsanwalt in Graz
Sachverständiger für Urheberrechtsfragen
Lektor an der KFU, KUG und FH Campus02
www.anwaltbeck.com