Coverversion oder Bearbeitung?

Heast as net?

Conchita Wurst und Ina Regen veröffentlichten kürzlich eine neue Version des Hits „Heast as net“ von Hubert von Goisern.

Ob es sich dabei um eine Coverversion oder eine Bearbeitung des Songs handelt, hängt in erster Linie vom Ausmaß der Veränderung ab.


Bei ersterer werden nur minimale Änderungen vorgenommen und der Urheber kann die Zustimmung nicht verweigern. Ist der Urheber Mitglied einer Verwertungsgesellschaft, kann der neue Interpret die Einwilligung in Form einer „Zwangslizenz“ dort erwerben. Eine umfangreiche Bearbeitung reicht demgegenüber bis in die Persönlichkeitsrechte des Urhebers, weshalb hier die Zustimmung verweigert werden kann.

Im konkreten Fall verabsäumten es die beiden Musikerinnen, H. v. Goisern vorab von ihrem Vorhaben zu informieren.

Trotzdem reagierte Goisern sehr positiv und bestärkte Conchita Wurst darin, „dass Grenzen auch dazu da sind, um überschritten zu werden“.

Vermutlich konnten die rechtlichen Belange auch aufgrund dieser Begeisterung für die neue Version im Nachhinein von seinem Management schnell geklärt werden.

(c)Martina Schwaiger
Mag. Kerstin Kohlfürst
Dr. Rainer Beck, MMag.art.
Rechtsanwalt in Graz
Sachverständiger für Urheberrechtsfragen
Lektor an der KFU, KUG und FH Campus02
www.anwaltbeck.com