Gabalier zieht vor Gericht…

Gabalier versus Konzerthaus-Chef

(Gastbeitrag Dr. Rainer Beck)

Andreas Gabalier fühlt sich von einem Konzerthauschef, der meinte, dass sein Auftritt im Wiener Musikverein ein „Fehler“ war, ins rechte Eck gedrängt und brachte gegen ihn eine Wettbewerbsklage ein.

Er fürchtet, dass sich ‚linke‘ Fans von ihm abwenden und er auch finanzielle Einbußen erleidet.




Wenn vor Gericht jemand den Vorwurf der Ehrenbeleidigung erhebt, muss er beweisen, dass unwahre schädigende Tatsachen mit nachprüfbarem Inhalt behauptet werden. Was sind solche „Tatsachen“?

Bei politischen, künstlerischen und gesellschaftlichen Ansichten handelt es sich nach der Rechtsprechung weniger um Tatsachen als vielmehr um bloße „Werturteile“. Diese können als subjektive Meinungen „nicht objektiv überprüft“ werden, weil ihre Wahrhaftigkeit nicht „bewiesen“ werden kann.

Das Gericht muss sich also die schwierige Frage stellen, ob die Zuordnung zu einer politischen Ideologie eine „Tatsache“ oder ein „Werturteil“ ist.

Das führt wohl zu einem Beweisproblem: Der Betroffene muss beweisen, dass es sich bei der Behauptung um eine unwahre Tatsache handelt. Der „Täter“ kann dann den Gegenbeweis erbringen, dass seine Behauptung der Wahrheit entspricht.

Die Entscheidung dürfte allerdings schwierig werden.




© Maximilian Petrowitsch und

Dr. Rainer Beck, MMag.art.

Rechtsanwalt in Graz

Sachverständiger für Urheberrechtsfragen

Lektor an der KFU, KUG und FH Campus02

www.anwaltbeck.com